Dienstleistungs- und Geräteverkaufsvereinbarung
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| WIE VoxSun (im Folgenden als der "Anbieter" bezeichnet) ein Unternehmen ist, das auf dem Gebiet der Kommunikation spezialisiert ist, insbesondere auf Internetprotokoll (IP) Sprachkommunikationsdiensten (im Folgenden als "IP VoIP-Telefondienste" bezeichnet); | |
| WIE der Kunde, weiter beschrieben im beigefügten Vorschlag, den Anbieter ausgewählt hat, um Cloud-gehostete IP VoIP-Telefondienste zu beschaffen; | |
| WIE die Parteien die Bedingungen ihrer Vereinbarung durch die Unterzeichnung dieser Dienstleistungs- und Geräteverkaufsvereinbarung (die "Vereinbarung") definieren möchten; | |
| IM ANBETRACHT DER VORSTEHENDEN, VEREINBAREN DIE PARTIEN WIE FOLGT: |
1. GEGENSTAND
- Der Kunde beauftragt die Dienste des Anbieters für die Beschaffung von Diensten und Funktionen (die "Dienste") sowie Geräten (die "Geräte"), wie ausführlicher in Anhang A dieses Dokuments (der "Vorschlag") beschrieben, welche der Anbieter gemäß den hierin vereinbarten Spezifikationen zu liefern verpflichtet ist.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Ausführung der Dienste ganz oder teilweise zu delegieren und/oder zu untervergeben, falls zutreffend, nach eigenem Ermessen, mit dem Verständnis zwischen den Parteien, dass der Anbieter angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um den Kunden über eine solche Delegation oder Untervergabe zu informieren, und dass der Anbieter jederzeit für die Dienste unter den hier festgelegten Bedingungen verantwortlich bleibt.
2. DAUER DER VEREINBARUNG UND VERLÄNGERUNG
- Diese Vereinbarung tritt für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab dem von den Parteien bestimmten Inkrafttretungsdatum (die "Laufzeit") in Kraft. Die im Vorschlag (die "Preise") angegebenen Preise und Beträge sind für die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung garantiert.
- Vorausgesetzt, dass der Kunde während der Laufzeit keine wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt hat und zum Zeitpunkt der Verlängerung keine Vertragsverletzung vorliegt, wird die Vereinbarung automatisch an jedem Jahrestag der Vereinbarung für eine zusätzliche fünf (5)-jährige Periode unter denselben Bedingungen und Konditionen wie hier festgelegt erneuert, mit Ausnahme der Preise. Der Kunde erhält eine schriftliche Mitteilung über die automatische Verlängerung mindestens 120 Tage vor dem Verlängerungsdatum.
- Der Kunde, der die Vereinbarung nicht verlängern möchte, muss den Anbieter schriftlich spätestens neunzig (90) Tage vor dem in Klausel 2.2 genannten Ablaufdatum benachrichtigen. Das Versäumnis, eine solche Mitteilung abzugeben, führt zur automatischen Verlängerung der Vereinbarung für denselben Zeitraum wie in Klausel 2.1 festgelegt.
3. ENTGELT
- Im Gegenzug für die erbrachten Dienste und Geräte verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter monatlich den Gesamtbetrag der im Vorschlag angegebenen monatlichen Preise zu zahlen, wobei der Vorschlag die Aufschlüsselung der Preise und der Bedingungen im Zusammenhang mit den Diensten und Geräten (die "Servicegebühren") enthält.
- Zusätzlich zu den Servicegebühren verpflichtet sich der Kunde, (i) alle Paketmodifikations-, Reaktivierungs- und Verwaltungsgebühren zu zahlen, die vom Anbieter erhoben werden, und (ii) alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit Geräten zu tragen, die nicht anderweitig durch eine Garantie abgedeckt sind, in jedem Fall während der Laufzeit und jeder Verlängerung, gemäß den Preislists des Anbieters oder geänderten Preisen.
- Soweit der Kunde Dienste und Geräte benötigt, die nicht anderweitig durch die im Vorschlag angegebenen Dienste und Geräte abgedeckt sind, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter die mit diesen Diensten und Geräten verbundenen Kosten zu zahlen, zu den zu diesem Zeitpunkt für alle Geschäftskunden des Anbieters geltenden Tarifen.
- Der Kunde wird dem Anbieter zusätzlich zu den in den Klauseln 3.1 und 3.2 genannten Beträgen alle anwendbaren bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Steuern zahlen.
- Die in diesem Abschnitt genannten Beträge sind vom Kunden monatlich nach Erhalt einer Rechnung des Anbieters zu zahlen, die die im Vormonat erbrachten Dienste und Geräte auflistet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ein vorab genehmigtes Lastschriftverfahren einzuführen, und der Kunde verpflichtet sich, mit dem Anbieter bei der Implementierung eines solchen Systems zusammenzuarbeiten.
- Jeder Zahlungsbetrag, der nach dem geltenden Fälligkeitsdatum erfolgt, unterliegt einem Zinsaufwand von höchstens einem halben Prozent (.5%) pro Monat oder dem maximalen Satz, der nach geltendem US-Recht zulässig ist, beginnend ab dem ersten Tag des Fälligkeitsdatums.